
Re: Akte 09 – Katja Günther, Deutschlands unbeliebteste Anwältin
Katja Günther: Betrugs-Ermittlungen gegen Anwältin eingestellt
Katja Günther bleibt straffrei.
Die Staatsanwaltschaft München hat die Ermittlungen gegen die umstrittene Anwältin eingestellt.
Günther sei bei ihrem Inkasso für Abofallen im Internet
weder Betrug noch Nötigung oder gar Erpressung nachzuweisen.

Die Münchner Rechtsanwältin Katja Günther sorgt seit Jahren für Schlagzeilen -
und Verunsicherung bei hunderttausenden Verbrauchern.
Günther verschickt Mahnbriefe für umstrittene Online-Dienste –
im Volksmund Abofallen im Internet genannt.
Abofallen sind Internetdienste, für deren Nutzung man sich mit Namen und Mailadresse anmelden muss.
Dass dabei Kosten entstehen sollen, wird häufig im Kleingedruckten versteckt oder so auf der Seite platziert,
dass es den meisten Menschen nicht auffällt.
Wer dann nicht zahlt, weil er sich betrogen fühlt, bekommt Mahnbriefe – von Inkassofirmen,
aber eben auch von Anwälten wie Katja Günther.
Allein bei der Rechtsanwaltskammer München gingen wegen der Methoden
der Inkasso-Anwältin mittlerweile 3500 Beschwerden ein.
Über 1000 Menschen erstatteten Strafanzeige gegen die Münchner Anwältin –
wegen Betrugs, Nötigung, Erpressung oder Gebührenüberhebung.
Doch Anwältin Katja Günther wird nach derzeitig Stand wohl straffrei bleiben.
Die Staatsanwaltschaft München I hat die Ermittlungen gegen die Rechtsanwältin eingestellt.
Warum, erklärt die Behörde in einem 26-seitigen Einstellungsbescheid.
Und der wirkt stellenweise so, als sei der Staatsanwaltschaft durchaus klar,
welchen Sturm der Empörung sie damit auslösen wird.
Katja Günther, das ergibt sich aus dem Bescheid,
hat in den vergangenen Jahren über einer Million Menschen Mahnungen für dubiose Internetdienste geschickt. Betrug?
Oder zumindest Beihilfe zum Betrug? Nein, sagt die Staatsanwaltschaft München:
„Auch wenn die durch die Beschuldigte geltend gemachten Internet-Dienstleistungsgebühren
aus zivilrechtlicher Sicht zweifelhaft erscheinen mögen,
ergibt sich kein hinreichendes Verdachtsmoment für eine Beihilfe zum Betrug durch die Beschuldigte.
Hier der Bericht:
Quelle des BerichtsMfg
Wickinger8