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Bitte lesen - die Abzocke im Internet - sehr wichtig 
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UNREAD_POST Re: Bitte lesen - die Abzocke im Internet - sehr wichtig
Abofallen: Straftatbestand des gewerbsmäßigen Betrugs erfüllt


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Das Oberlandesgericht (OLG) Frankfurt hat in einem aktuellen Beschluss entschieden,
dass sogenannte Abofallen im Internet dem Straftatbestand des gewerbsmäßigen Betrugs unterfallen.
Damit wird der Druck auf die Betreiber entsprechender Webseiten verstärkt, da ihnen Haftstrafen zwischen sechs Monaten und fünf Jahren drohen.
Was war geschehen?

Die Staatsanwaltschaft Frankfurt hatte zwei Personen wegen Betruges angeklagt.
Den Angeklagten wurde vorgeworfen, Besuchern ihrer Webseiten den Abschluss kostenpflichtiger Abonnements von Routenplanern,
Gedichten oder Grußkarten vorgetäuscht zu haben.
Für drei bis sechs Monate Nutzung stellten sie den Seitenbesuchern bis zu 69,95 Euro in Rechnung.
Wenn diese nicht zahlten, wurden Mahnungen und rechtsanwaltliche Drohbriefe verschickt.

Entscheidung des Gerichts

Das Landgericht Frankfurt lehnte zunächst die Eröffnung des Hauptverfahrens ab.
Dies mit der Begründung, dass die Kunden nicht getäuscht worden seien,
da die Angebote ja an irgendeiner Stelle einen Preishinweis enthalten hätten.
Auf Beschwerde der Staatsanwaltschaft Frankfurt hat das OLG Frankfurt in seinem Beschluss vom 17.12.2010 (Az.: 1 Ws 29/09) entschieden,
dass die Entscheidung des Landgerichts rechtlich nicht haltbar gewesen ist und dass nun das Hauptverfahren gegen die Angeklagten eröffnet werden müsse.

Das OLG begründete in der bisher nicht veröffentlichten Entscheidung,
warum die Handlungen der Angeklagten als Betrug zu werten ist.
Das Landgericht muss nun unter Zugrundelegung der Rechtsansicht des OLG ein Urteil fällen.

Die Entscheidung dürfte den Ausgang staatsanwaltschaftlicher Ermittlungen nachhaltig verändern.
In der Vergangenheit hatten viele Staatsanwaltschaften Ermittlungsverfahren gegen Abofallenbetreiber eingestellt,
weil sie in den Internetangeboten keine Täuschung der Kunden gesehen haben.
Begründet wurde dies stets damit, dass die Kunden die Möglichkeit gehabt hätten, einen Preishinweis im Kleingedruckten zu lesen.

Fazit:

Zwar ist es Verbraucherschützern bereits in der Vergangenheit gelungen,
die Inkassobeauftragten der Abofallenbetreiber zivilrechtlich zum Schadensersatz bzw.
zur Zahlung der Anwaltskosten der gemahnten Kunden zu verurteilen,
doch hat die strafrechtliche Relevanz des Handels der Webseitenbetreiber eine neue Qualität und dürfte abschreckende Wirkung zeigen.
Opfern von Abofallen ist zu raten, Strafanzeige zu erstatten.
Quelle des Berichts:
Quelle e-Recht24


Mo 17. Jan 2011, 20:18
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UNREAD_POST Re: Bitte lesen - die Abzocke im Internet - sehr wichtig
„Aus meiner Sicht ist das Abzocke“

Bild

Von „Abzocke“ spricht Hans-Werner Achilles aus Celle,
wenn er an die Rechnung über 99,50 Euro denkt, die er kürzlich erhalten hat.
In dem Mahnschreiben wird behauptet, der 61-Jährige habe eine kostenpflichtige Internet-Seite genutzt.
Doch Achilles war zu dem besagten Zeitpunkt nachweislich in Andalusien.
Er zahlte nicht, erstattete Anzeige bei der Polizei und stellte schnell fest, dass es sich offenbar um systematischen Betrug handelt.


CELLE. 99,50 Euro soll Hans-Werner Achilles aus Celle für eine Internet-Seite zahlen – eine Seite,
die er nie aufgerufen hat. „Aus meiner Sicht ist das Abzocke“, schimpft der 61-Jährige.
Er hat bei der Polizei Anzeige erstattet und sich mit der Verbraucherzentrale in Celle in Verbindung gesetzt.

Aus allen Wolken fiel Achilles, als er am 19. Januar ein Schreiben eines Anwalts aus Osnabrück in seinem Briefkasten fand.
Darin wurde behauptet, Achilles hätte am 23. Juni vergangenen Jahres einen Dienstleistungsvertrag eines
Internet-Anbieters aus Rüsselsheim in Anspruch genommen.
Außerdem soll der 61-Jährige am 15. Juli 2010 eine Rechnung des Anbieters über die Nutzung der Seite erhalten haben.

Achilles konnte nicht glauben, was er da las.
Denn er war zu dem besagten Zeitpunkt im Urlaub im spanischen Andalusien. 
„Mein Notebook hatte ich zu Hause gelassen“, erinnert er sich.
„Und die angebliche Rechnung habe ich nie erhalten.“

Da Achilles das Ganze verdächtig vorkam, informierte er sich zunächst im Internet über den Anbieter.
Und siehe da: In einschlägigen Foren wird im Zusammenhang mit der besagten Gesellschaft vor Abzocke gewarnt.
Außerdem versuchte Achilles, mit dem Anwalt in Osnabrück telefonisch Kontakt aufzunehmen.
Doch das gelang nicht – „kein Anschluss unter dieser Nummer“.
Der Celler recherchierte weiter im Internet und fand heraus,
dass auch der Name des Anwalts einschlägig bekannt ist – ebenfalls im Zusammenhang mit betrügerischen Aktivitäten im weltweiten Datennetz.
Demnach erhalten derzeit diverse Verbraucher Mahnschreiben dieses ominösen Anwalts.
Er gilt als Trittbrettfahrer eines früheren Juristen, der als Geldeintreiber für diverse Abo-Fallen berüchtigt war und mittlerweile seine Kanzlei geschlossen hat.
Die Adressaten sollen 99,50 Euro für die Nutzung der Seite >>> http://www.p2p-heute.com zahlen.<<<<Vorsicht auf dieser Seite nicht Anmelden!!

Achilles stellte bei der Polizei Anzeige wegen des Verdachts auf Leistungsbetrug.
Er legte den Beamten die Buchungsbestätigung seines Reiseveranstalters vor und Fotos, die beweisen,
dass er zum besagten Zeitpunkt in Andalusien war.
Er stattete auch der Verbraucherzentrale in der Schuhstraße einen Besuch ab. 
Dort sei die Betrugsmasche bekannt, sagt Achilles.
Eine Mitarbeiterin der Verbraucherzentrale habe ein schriftliches Einspruchsschreiben
aufgesetzt und an die Anwaltskanzlei in Osnabrück geschickt.
Denn eines ist für Achilles klar: Er wird nicht zahlen.

Nach Angaben von Celles Polizeisprecher Stefan Bauer ist die Betrugsmasche bekannt.
Alle Fälle würden in Osnabrück gesammelt und bearbeitet.
Wer ein ähnliches Mahnschreiben erhalte, solle Ruhe bewahren,
sich zunächst über den Absender oder den Betreiber der Seite informieren und nicht voreilig zahlen, rät Bauer.
Nützliche Informationen gebe es im Internet und bei den Verbraucherzentralen.
„Alles, bei dem man glaubt, keine Leistung beansprucht zu haben, ist verdächtig“, so der Polizeisprecher.
Die Adressaten sollten zudem versuchen, telefonisch mit dem Absender in Kontakt zu treten.
Ist der Anschluss nicht vergeben, sei dies ein Hinweis dafür, das hier etwas nicht stimme.

Betroffene sollten die Polizei informieren, sagt Bauer.
„Wir prüfen im Einzelfall, ob der Verdacht auf Betrug vorliegt oder nicht.“
Hilfreich sei es, die Abwesenheit mit Unterlagen nachzuweisen, wie es Achilles getan habe.
Quelle des Berichts:
Celle Zeitung


Sa 29. Jan 2011, 19:12
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UNREAD_POST Re: Bitte lesen - die Abzocke im Internet - sehr wichtig
Apps World: Vorsicht vor Abzocke per Spam-Welle

Auch 2011 werden Online-Abzocker offenbar nicht müde,
Verbraucher mit Spam-Mails zur Zahlung von angeblich abgeschlossenen Abonnements aufzufordern.
Dabei hatte das Oberlandesgericht Frankfurt erst kürzlich Abo-Fallen im Internet als gewerbsmäßigen Betrug eingestuft.
Seit Anfang Januar schwappt nun eine Welle von E-Mails einer Firma namens Apps World Ltd. mit Sitz in London durchs Internet.
Darin werden die verdutzten Verbraucher über den angeblichen Abschluss eines Abonnements für den Zugang
zur Webseite my-appsland.de oder zur Webseite xxxadultapps24.com informiert.
Als Mail-Anhang ist ein PDF-Dokument mit einem "Angebot/Rechnung" beigefügt.
Der "All App Zugang Lifetime Update" wird mit einmalig 39 Euro berechnet.
Onlinekosten.de liegen entsprechende E-Mails von Apps World vor.
In diversen Onlineforen und auf Verbraucherschutz spezialisierten Webseiten wie beispielsweise computerbetrug.de finden sich Warnungen vor diesen E-Mails.
Wie sollen sich verunsicherte Verbraucher verhalten? Wir fragten bei der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen nach.

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Webseitenbetreiber sitzt auf den Seychellen

Beim ersten Blick auf die "Rechnung" fällt auf, dass als Anschrift häufig veraltete Adressdaten des "Kunden" benutzt werden.
Dies lässt darauf schließen, dass Apps World Datenbestände mit älteren Adressdaten gekauft hat.
Die Anmeldung des Kunden soll über das WAP-Portal per Handy erfolgt sein, die IP-Adresse sei gespeichert.
Der geforderte Betrag soll innerhalb von fünf Tagen auf ein Konto bei der bayerischen Wirecard Bank eingezahlt werden,
das Unternehmen selbst sitzt aber angeblich in der Arcadia Avenue 34 in London.
Der Aufruf der Webseite my-appsland.de leitet direkt auf die Internetseite top-apps24.com um.
Insgesamt sind offenbar etliche weitere Domains registriert worden.
Die Nutzungsbedingungen von top-apps24.com sehen ein monatliches Abonnement von acht Euro vor,
das widerspricht der Rechnungsforderung.
Ein Blick ins Impressum von top-apps24.com weist eine R.A.S.T GmbH mit Sitz auf den Seychellen als Seitenbetreiber auf.
Quelle: onlinekosten.de Newsmeldung "Apps World: Vorsicht vor Abzocke per Spam-Welle"
Quelle des Berichts:
Quelle des Berichts


So 30. Jan 2011, 21:04
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UNREAD_POST Re: Bitte lesen - die Abzocke im Internet - sehr wichtig
Angebliche Verbraucherschützer zocken per Telefon ab


Achtung – Falsche Verbraucherschützer rufen an

Unter dem Namen "Verbraucherschutzzentrale"
werden wieder einmal Bürgerinnen und Bürger angerufen und Opfer unerlaubter Telefonwerbung.
Die Verbraucherzentrale veröffentlicht die Tricks und listet Namen und Telefonnummern der falschen Anrufer!

So erkennen Sie den falschen Anruf:

Fake-Nummer: 01805 420 450

Die Vorgehensweise der falschen "Verbraucherschützer" funktioniert i.d.R. nach derselben Methode:

"Eine Frau Schmidt, die vorgibt seit ca. drei Wochen bei der "Verbraucherschutzzentrale" tätig zu sein, ruft an.
Sie behauptet, dass der Angerufene bei 25 verschiedenen Glücksspielen gelistet sei und nun bei 24 herausgenommen worden wäre,
allerdings wäre die Herausnahme bei einem Glücksspiel nicht möglich.
Eine Kündigung dieser Beziehung wäre jedoch nach Aussage eines Anwalts (Herr Müller) über den Abschluss eines Zeitschriftenabonnements möglich (sechs Monate Abo für 43,50 Euro).
Um dieses Abonnement abzuschließen, würde sich ein Herr Michael Stein vom NTMS-Verlag melden.
Der daraufhin anrufende Herr Stein verkauft ein Zeitschriftenabonnement.

Den angerufenen Verbrauchern wird zugleich mitgeteilt, sie erhielten unter der Rufnummer 01805 420 450 eine Bestätigung,
dass Frau Claudia Schmidt tatsächlich bei der "Verbraucherzentrale in Stuttgart" arbeite.
Bei Rückruf der Rufnummer 01805 420 450 meldet sich dann ein Herr König und leitet den Anruf an Frau Schmidt weiter."
Quelle: Verbraucherzentrale Baden-Württemberg
Quelle des Berichts:
Quelle des Berichts


Mi 4. Mai 2011, 00:03
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