Auf digitalem Raubzug im InternetWie mit Trojanern Transaktionsnummern gestohlen werden und wie die Haftung geregelt ist
So schnell kann es gehen. Erst im Juni hatten Betrüger vom Konto eines Aaleners 2800 Euro entwenden wollen.
Das Geld befand sich bereits auf dem Weg auf ein Konto in Bulgarien,
doch der Betrugsversuch konnte im letzten Moment noch verhindert werden.
ruben wolff
Ostalbkreis. Der Aalener hatte Glück: Die Banken verwenden mittlerweile Sicherheitsmechanismen,
die auffällige Kontobewegungen analysieren und im dringenden Verdachtsfall die Sperrung eines Kontos veranlassen können.
Dieses System hat die Abzocker entlarvt- Dennoch sollte man darauf allein nicht bauen.
Nichts könne die eigene Aufmerksamkeit beim Online-Banking ersetzen, denn die Banken können nicht jeden Betrug ermitteln.
Statt Phishing-Mails sind heute Trojaner im Einsatz
„Die Computerkriminalität wächst weiter rasant an“, sagt John Brauer von der Polizeidirektion Aalen und klingt sehr ernst.
Immer häufiger komme es dabei zum Raub von Transaktionsnummern (TAN) beim Online-Banking.
Allein im Ostalbkreis zählt die Polizei bereits 22 Fälle in diesem Jahr, was „ganz schön heftig“ sei, findet Brauer.
Dabei gehen die Datendiebe mit ganz neuen Methoden vor: „
Es gibt eine Entwicklung weg von Phishing-Mails hin zu Trojanern.“
Die Schadprogramme, die für den Datenraub eingesetzt werden, sind so genannt Trojaner und man kann sie sich überall im Internet einfangen.
Diese – auch Malware genannte Software – „fällt zunächst überhaupt nicht auf.
Sie wird erst aktiv, wenn man auf die Internetseite einer Bank wechselt“, warnt Brauer,
der sich auf eine Mitteilung des Bundeskriminalamtes bezieht.
Die Schadsoftware manipuliere die Inhalte auf der Internetseite und öffne Fenster,
mit denen die Eingabe der TAN-Nummer sofort verlangt wird, sagt er und erklärt den feinen Unterschied:
Auf der Homepage der Bank gibt es das nicht.
Erst wenn man sich durch verschiedene Optionen klickt und eine Überweisung tätigen will,
fragt die Bank nach den Transaktionsnummern.“
Dies bestätigt auch Michaela Roth vom Deutschen Sparkassen- und Giroverband: „
Die Bank fragt nur bei einer konkreten Situation nach
der TAN“, sagt sie – also nur direkt während des Überweisungsvorganges.
Genauso wenig darf sich der Internetnutzer auf dubiose Sicherheitsabfragen einlassen,
bei denen er seine Transaktionsnummern preisgeben soll.
„Das Kreditinstitut stellt keine Sicherheitsabfragen“, erläutert Michaela Roth.
Wer im Zweifel ist, sollte die Transaktion abbrechen, sich lieber bei der Bank erkundigen, ehe er eine Nummer eingibt.
„Die Betrüger sind sehr kreativ geworden“, sagt John Brauer mit einem gewissen Respekt,
denn die von Trojanern manipulierten Internetseiten sind den originalen Seiten „verblüffend ähnlich“.
Wer aber auf Feinheiten und ungewohnte Veränderungen achte, sei den Betrügern auch nicht hilflos ausgeliefert.
Michaela Roth rät, sofort das Konto und die Online-Banking-Anwendung sperren zu lassen,
wenn der heimische Computer von Schadsoftware infiziert wurde.
Aus gutem Grund: „Ab dem Zeitpunkt der Sperrung ist der Kunde aus der Haftung draußen“, sagt sie.
„Vor der Sperrung ist die Haftung auf 150 Euro begrenzt, insofern der Kunde seine Sorgfaltspflichten erfüllt hat.“
Dies sei mittlerweile auch in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen so geregelt.
„Ist der Computer mit Anti-Virensoftware ausgestattet, haftet auch die Volksbank“, erklärt eine Vertreterin der Pressestelle.
Neben einem aktualisierten Anti-Virenprogramm und einer Firewall müsse der Diebstahl auch sofort zur Anzeige gebracht werden.
„Die Haftung ist nicht allgemein geregelt“, warnt Michaela Roth. „
Es sind immer Einzelfälle, die begutachtet werden.“
Wer seinen Sorgfaltspflichten jedoch nachkomme, dürfe auf Schadensersatz hoffen.
Neues Verfahren arbeitet mit einer doppelten TAN
Der Kontoinhaber kann aber auch vorsorgen, denn die Banken haben zwei weitere TAN-Verfahren eingerichtet,
die den Datenraub erschweren: das mobile TAN, bei dem die Daten bei der Überweisung direkt von der Bank auf das Handy gesendet werden,
und das Homebanking Computer Interface (HBCI), das bereits seit einigen Jahren käuflich zu erwerben ist.
Dafür braucht der Kunde jedoch die entsprechende Software, eine Chipkarte und einen Kartenleser.
Dies mag zwar teurer sein, aber Michaela Roth macht auf die Sicherheit dieses Verfahrens aufmerksam:
In der Vergangenheit gab es hier noch keinen Betrugsfall.“
Die Kosten würden sich auf circa sechzig Euro belaufen, sagt sie,
bislang wird das HBCI aber nur von fünf Prozent der Kunden genutzt.“
Hier die Quelle:
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